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Impressum:

B-W-S Boden-Wasser-Stein

Büro für Umweltgeologie, Bodenschutz und Altlasten

Diplom-Geologe Christian Wohkittel

Böckerkamp 39

41066 Mönchengladbach

Tel.: 02161 / 631237

Fax: 02161 / 896729

E-Mail: wohkittel(at)bwsmg.de

Steuernummer: 121/5431/5534 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung für alle Geschäftsbeziehungen, mit Ausnahme derjenigen zu Auftragnehmern und Lieferanten dieses Büros. Andere Vertragsbestandteile finden nur Geltung, wenn von uns dazu schriftlich zugestimmt wurde.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch im Falle von Vertragsminderungen und -erweiterungen sowie Zusatz- und Nachtragsarbeiten.

 

2. Vertragsschluss

Mit der Bestellung des Auftrags erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilt zu haben. Der Vertrag kommt seitens dieses Büros zu Stande durch von uns gegengezeichneter Auftragsbestätigung. Im Falle von sofortigen Ausführungen unserer Leistungen gilt unsere Rechnungsstellung als Auftragsbestätigung. Durch uns gefertigte Angebote sind freibleibend.

 

3. Gutachtenerstellung

Methode, Art und Durchführung der für die Gutachtenerstellung erforderlichen Untersuchungen werden nach sach- und fachgemäßem Ermessen durch unser Büro bestimmt. Wünscht ein Auftraggeber davon Abweichungen so werden diese nur umgesetzt, wenn dabei nicht gegen unser eigenes Ermessen, den gültigen Grundsätzen des Sachverständigenwesens und der Unparteilichkeit verstoßen wird.

Der Auftraggeber erklärt sich bereit sofern es für die Gutachtenerstellung erforderlich wird, Vollmachten für den Gutachter auszustellen.

Für die Gutachtenerstellung setzt das Büro -sofern erforderlich- Hilfskräfte und Subunternehmer ein.

Sofern es erforderlich ist überlässt der Auftraggeber Planunterlagen zu den begutachtenden Grundstücken. Diese können in Form von Lichtpausen oder als digitalisierte Planunterlagen zugesandt werden. Werden für die Gutachtenerstellung das Abteufen von Kleinbohrungen ( Handsondierungen, Rammkernsondierungen) und andere Bohrungen oder Aufschlussverfahren erforderlich, muss der Auftraggeber Kenntnis über die Lage und den Verlauf unterirdischer Leitungen, Kanäle und anderen Einbauten zu Verfügung stellen.

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber fällig. Soweit keine Pauschalen vereinbart werden, werden die erbrachten Leistungen nach den angefallenen Maßen und ausgeführtem Umfang abgerechnet. Einheitspreise eines der Vertragsgrundlage beiliegenden Leistungsverzeichnisses sind Festpreise.

Abschlagszahlungen und Zwischenrechnungen können eingefordert werden, wenn dies zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart wurde, nach Abschluss von Teilgewerken (z.B. Außenarbeiten, Laboranalysen). Werden diese vom Auftraggeber nicht eingehalten, so hat das Büro das Recht, das Gutachten einzubehalten.

5. Haftung und Urheberrechte

Für Falschaussagen oder unrichtige Schlußfolgerungen in Gutachten haftet das Büro nur, wenn diese mit Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, nicht aber bei solchen, die durch die nicht überprüfbare und nicht sichtbare Mängel einer Hilfskraft oder eines Vertragsnehmers des Büros bei der Erstellung des Gutachtens zu Stande gekommen sind.

Das Gutachten darf vom Auftraggeber erst für seine Zwecke verwendet werden, wenn die Vergütung hierfür erfolgte. Eine Weitergabe an Dritte kann vollständig oder in Teilen nur nach unserer Zustimmung erfolgen. Eine Veröffentlichung bedarf in jedem Fall unserer Zustimmung.

6. Verschwiegenheit

Wenigstens ein Exemplar des Gutachtens verbleibt im Besitz des Unterzeichners, in diesem Falle des Inhabers dieses Büros. Wir verpflichten uns, das Gutachten weder ganz noch in Teilen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers oder Informationen hierüber an andere weiterzugeben.