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BWS Grundwasser:
Werden bei den Bodenuntersuchungen schädliche Bodenveränderungen festgestellt, die aufgrund des Bodenaufbaus und aufgrund der Mobilität der Schadstoffe eine Gefahr für das Grundwasser bedeuten, werden gemäß BBodschG Sanierungsuntersuchungen erforderlich. Hierfür werden z.B. Großbohrungen erstellt und zu Grundwassermessstellen und Sanierungsbrunnen ausgebaut.
Aus den Messstellen werden nach den Vorgaben des DVWG-Merkblattes 112 und entsprechend der DIN 38402 Wasserproben entnommen und in ausgewählten, akkreditierten Labors analytisch auf die spezifischen Schadstoffe untersucht. Es erfolgen abgestufte Pumpversuche zur Ermittlung der hydraulischen und hydrogeologischen Kenndaten.
Zur Auswertung werden Grundwasserhöhenlinienpläne erstellt, die Ergiebigkeit und Mächtigkeit des Aquifers ermittelt und die Grundwasserfließrichtungen und -schwankungen bestimmt.
B-W-S übernimmt die Kontrolle, Wartung und Probennahmen an und von kommunalen oder privaten Messstellenkatastern und Sanierungsanlagen.